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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge (AGB) in der Hochschuljobbörse

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers auf den Online-Jobbörsenportalen der teilnehmenden Hochschulen (Stand Oktober 2021: Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden, Hochschule Ansbach, Hochschule Augsburg, Hochschule Coburg, Duale Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn, Hochschule Hof, Technische Hochschule Ingolstadt, Hochschule Kempten, Hochschule Landshut, Hochschule München, Hochschule Neu-Ulm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Evangelische Hochschule Nürnberg, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Technische Hochschule Rosenheim, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Hochschule Würzburg-Schweinfurt) in der Rubrik „Jobbörse“ oder „Stellenmarkt“ zum Zweck der Mitarbeitergewinnung.
  2. Der Betreiber der Hochschuljobbörse, die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Hochschule abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Hochschule unzumutbar ist.
  3. Jede Stellenanzeige kann für mehrere Monate geschaltet werden. Es werden kostenfreie und kostenpflichtige Stellenanzeigen unterschieden. Angebote für Praktika im Ausland, Bachelor- und Masterarbeiten werden kostenlos aufgenommen. Alle anderen Stellenanzeigen, wie Praktika im Inland, Werkstudententätigkeiten, Studentenjobs, Stellen für Absolventinnen, Absolventen, Alumni mit erster Berufserfahrung und Trainee-Stellen sind kostenpflichtig. Die Stellenanzeigen sind den jeweiligen Kategorien eindeutig zuzuordnen. Jede Stellenanzeige kann mit den Fakultäten der jeweils teilnehmenden Hochschulen vernetzt werden. Diese Fakultäten sind bei der Anzeigenschaltung anzugeben. Es gelten jeweils die aktuellen Preise bei Auftragserteilung. Ergänzend finden die Informationen zu Einträgen in die Hochschuljobbörse jeweils in der aktuell geltenden Fassung Anwendung. Die Rechnung wird als E-Mail im pdf-Format versendet. Die Zahlung hat zehn Tage nach Rechnungsversand zu erfolgen und ist unabhängig vom Erfolg der Ausschreibung auf den Internetseiten der Hochschulen. Die Abrechnung für jede Anzeige erfolgt einzeln. Unmittelbar nach Kauf eines Preispaketes, ist das Guthaben verfügbar. Wenn vorhanden, werden die Kosten der Stellenanzeige von dem Guthaben abgezogen. Das Guthaben verfällt nicht. Eine Erstattung getätigter Käufe oder eines Restbetrages ist nicht möglich. Die Zahlung erfolgt auf das Konto Nr. 1301190315 bei der Bayerischen Landesbank (BLZ 700 500 00) unter der Angabe der zugeteilten Rechnungsnummer.
  4. Von der Stellenanzeige aus kann auf Wunsch des Auftraggebers ein Link zu dem ausschreibenden Unternehmen gesetzt werden. Für die Inhalte der hinter dem Link stehenden Seiten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung; die teilnehmenden Hochschulen und der Betreiber der Hochschuljobbörse übernehmen für die Inhalte der in Auftrag gegebenen Stellenanzeige, für darin angebrachte Links oder deren Inhalte keine Haftung.
  5. Die Freischaltung der Anzeige erfolgt im Rahmen der ordnungsgemäßen und üblichen Bearbeitung des Auftrags in der Regel innerhalb weniger Werktage, wenn die Texte für die Anzeige korrekt in die vorgesehenen Eingabemasken eingetragen wurden. Zwischen dem 24.12. und 06.01. jeden Jahres dauert die Bearbeitung länger. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Freischaltungstermin. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des vorgelegten Anzeigentextes. Das Layout der Anzeige richtet sich nach einheitlichen Vorgaben des Betreibers. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrags. Die Stellenanzeigen sind Wochentags in der Regel mindestens 16 Stunden und mindestens 90% der geschalteten Zeiten über die jeweiligen Hochschulportale der teilnehmenden Hochschulen zugänglich; die teilnehmenden Hochschulen können in begründeten Einzelfällen hiervon abweichende Zugriffszeiten festsetzen. Ausfallzeiten führen zu Ansprüchen auf Verlängerung der Anzeigedauer der Stellenanzeigen, wenn und soweit die teilnehmenden Hochschulen solche Ausfallzeiten schuldhaft zu vertreten haben.
  6. Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags sowohl hinsichtlich der Anzeigenveröffentlichung als auch in Bezug auf die Schaltung eines Links bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers ist die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, korrekte Angaben insbesondere hinsichtlich der Stellenanzeige als auch seiner Kontaktdaten zu machen, und insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Nachrichten des Betreibers an diese Adresse sind vom Auftraggeber innerhalb einer Arbeitswoche zu lesen und zu bearbeiten. Unrichtige Kontaktdaten oder unrichtige Inhalte einer Stellenanzeige führen zur Sperre geschalteter Anzeigen und können, insbesondere bei wiederholt unrichtigen Stellenanzeigen oder unrichtigen Kontaktdaten, zum Ausschluss des Auftraggebers von der Jobbörse führen.
  8. Der Auftraggeber erklärt sich bis auf schriftlich der Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm zu erklärenden Widerruf damit einverstanden, von den Hochschulen, welche an der Hochschuljobbörse teilnehmen, per E-Mail, telefonisch oder auf dem Postweg zu Zwecken der Hochschuljobbörse kontaktiert zu werden. Ferner erklärt sich der Auftraggeber bis auf schriftlich der Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm zu erklärenden Widerruf damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten den teilnehmenden Hochschulen zu Zwecken der Hochschuljobbörse zur Verfügung gestellt werden. Die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Auftraggebers erforderliche Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Betreiber oder die teilnehmenden Hochschulen bleibt von den vorstehenden Bestimmungen im Übrigen unberührt.
  9. Der Betreiber behält sich im Übrigen die Geltendmachung weitergehender Ersatz- oder sonstiger Ansprüche vor.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Service „GO MATCH“

  1. Das ausschreibende Unternehmen verpflichtet sich, korrekte Angaben insbesondere hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Praktikumsstelle als auch zu den von ihr gesuchten Studierenden zu machen. Unrichtige Angaben eine Praktikumsstelle bzw. die gesuchten Studierenden betreffend können zum Ausschluss vom Matching-Verfahren GO MATCH führen.
  2. Die Studierenden verpflichten sich, korrekte Angaben hinsichtlich Rahmenbedingungen und persönlichen Einschätzungen zur gesuchten Praktikumsstelle zu machen. Unrichtige Angaben die gesuchte Praktikumsstelle und die eigene Person betreffend können zum Ausschluss vom Matching-Verfahren GO MATCH führen.
  3. Der Zugriff auf den Matching-Service der Hochschuljobbörse ist ausschließlich für die eigene (private) Nutzung seitens der Studierenden bzw. der Firmen bestimmt. Der Service dient Studierenden bzw. Firmen ausschließlich dafür, eine passende Praktikumsstelle bzw. einen passenden Praktikanten (m/w/d) zu finden. Eine gewerbliche Nutzung zum Zwecke der Erlangung von Praktikumsvorschlägen ist nicht gestattet!
  4. Die Berechnung des Matching-Scores erfolgt zeitnah und nur nach den angegebenen Kriterien (Fragebogen) von Studierenden und Firmen.
  5. Ein Mindest-Score reguliert die Anzahl der Vorschläge an Studierende bzw. an Firmen. Ein Anspruch auf die Einsicht weiterer Angebote besteht nicht.
  6. Wir geben keine Auskunft über das benutzte Matching-Verfahren und behalten uns vor, dieses neuen Erkenntnissen entsprechend anzupassen.
  7. Ansonsten gelten für inserierende und am Matching-Verfahren GO MATCH teilnehmende Firmen die obigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge (AGB) in der Hochschuljobbörse“.